Die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung wird/ ist bei der Bayerischen Psychotherapeutenkammer (PTK) beantragt.
Die Anerkennung bei der PTK wird in der Regel auch von der Ärztekammer (BLÄK) akzeptiert.
Die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung wird/ ist bei der Bayerischen Psychotherapeutenkammer (PTK) beantragt.
Die Anerkennung bei der PTK wird in der Regel auch von der Ärztekammer (BLÄK) akzeptiert.